Clubsatzung Stand: 07. April 2011

Diese Clubsatzung wurde mit einstimmiger Mehrheit angenommen.

Änderungsanträge können schriftlich eingereicht werden. Diese kommen dann bei der nächsten Vorstandssitzung zur Abstimmung.

I. Zweck des Clubs

Zweck des Clubs ist die ideelle Förderung von HIV-Positiven Menschen,

- Der Austausch von HIV-Positiven untereinander

- Der Abbau von Hemmschwellen bei HIV-Negativen zu HIV-Positiven

- Kontaktaufbau von HIV-Negativen zu Positiven und anders herum.

- Gefördert werden sollen Projekte zur AIDS-Bekämpfung, auch unterstützend zur Vermeidung von Neuinfektion und Unterstützung Infizierter .

Der Club ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke sondern ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

II. Mitgliedschaft

1.) Der Bewerber richtet einen Antrag an die Admins, die über die Aufnahme

entscheiden. Vorraussetzung ist ein Facepic .

2.) Nimmt ein Admin den Aufnahmeantrag nicht an, so teilt er dies mit Begründung in der nächsten Vorstandsitzung (Admins) mit, die abschließend über den Antrag entscheidet.

3.) Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Clubs an.

4.) Die Mitgliedschaft erlischt,

a) durch Tod,

b) durch Austritt aus dem Club;

c) durch Ausschluß seitens des Vorstandes (Admins)

- wegen clubschädigenden Verhaltens

- Verstöße gegen die Sittlichkeit

- Diskriminierung von Hiv-positiven Menschen

Vor dem Ausschlußverfahren wird dem Mitglied die Möglichkeit der Anhörung vor dem Vorstand eröffnet.

III. Organe des Clubs

1.) Die Organe des Clubs sind :

        1.) mind. zwei Administratoren (geschäftsführender Vorstand). 
        2.) der Ehrenrat

Zusammen bilden sie den erweiterten Vorstand.

2.) Die Administratoren
       1.) Sie vertreten den Club nach innen und aussen.
       2.) Sie sind gleicherweise Stimmberechtigt.
       3.) Sie laden Rechtzeitig zu Mitgliederversammlungen ein.



3.) Der Ehrenrat
    1.) Er bildet das Aufsichtsorgan des geschäftsführenden Vorstandes. Er kann Administratoren entheben aber auch ernennen. Er kann auch ausserordentliche Vorstandssitzungen einberufen und den Vorstand ggf. auflösen.

IV. Auflösung des Clubs

Die Auflösung des Clubs kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vorstandssitzung beschlossen werden.