III. Organe des Clubs

1.) Die Organe des Clubs sind :

        1.) mind. zwei Administratoren (geschäftsführender Vorstand). 
        2.) der Ehrenrat

Zusammen bilden sie den erweiterten Vorstand.

2.) Die Administratoren
       1.) Sie vertreten den Club nach innen und aussen.
       2.) Sie sind gleicherweise Stimmberechtigt.
       3.) Sie laden Rechtzeitig zu Mitgliederversammlungen ein.



3.) Der Ehrenrat
    1.) Er bildet das Aufsichtsorgan des geschäftsführenden Vorstandes. Er kann Administratoren entheben aber auch ernennen. Er kann auch ausserordentliche Vorstandssitzungen einberufen und den Vorstand ggf. auflösen.